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Arzt- und Kliniksuche

Arzneimttelreform

CSU warnt vor Übertragung des Kartellrechts auf die Kassen

Die CSU fürchtet unbeabsichtigte Nebenwirkungen bei den Plänen der Koalition, die Krankenkassen wie Privatunternehmen dem Kartellrecht zu unterwerfen.
Grüne Pillen
Foto: flickr.com/tacitrequiem
Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) soll die Arzneimittelreform nach Ansicht der CSU überarbeiten. "Wir müssen aufpassen, dass die Erstreckung des europäischen Wettbewerbsrechts auf die Krankenkassen nicht zum Einfallstor für einen direkten Zugriff der EU-Kommission auf das deutsche Gesundheitswesen wird", sagte Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer dem "Handelsblatt" (HB/Mittwoch). Denn schon heute nutze die Kommission ihre Zuständigkeit für Wettbewerbsfragen immer wieder, um in das nationale Recht der Mitgliedstaaten einzugreifen. "Ich halte es daher für nötig, diesen Teil der Arzneimittelreform im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens noch einmal daraufhin zu prüfen", forderte Singhammer.

Bislang gilt für Krankenkassen nur das europäische Vergaberecht für öffentliche Auftraggeber, wenn sie etwa von ihrem Recht Gebrauch machen, mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge abzuschließen. Seine Einhaltung wird von den Versicherungsaufsichten überwacht. Bei Rechtsstreitigkeiten sind die Sozialgerichte zuständig. Künftig soll auch das allgemeine Wettbewerbsrecht für Kassen gelten. Dessen Einhaltung soll dann das Bundeskartellamt kontrollieren. Für Klagen gegen Verstöße der Kassen sind nicht mehr die Sozialgerichte zuständig, sondern die Kartellsenate.

Die AOK sieht sich besonders negativ betroffen, da ihre Praxis, die Rabattverträge für alle Ortskrankenkassen der Länder von einer AOK aushandeln zu lassen, künftig als wettbewerbswidriges Kartell verboten werden könnte. Ähnliches gilt für Verhandlungsgemeinschaften, mit der kleine Betriebskrankenkassen bisher mit dem Segen des Gesetzgebers ihre Verhandlungsmacht gebündelt haben.

dpa

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