Foto: DAK/Schläger
Ein Vertrag zwischen Hausärzteverband und AOK sieht vor, dass die Ärzte eine "Hausärztliche Vertragsgemeinschaft" für die Leistungsabrechnung nutzen müssen, um von für sie günstigen Hausarztabrechnungen zu profitieren. Die im Vertrag vorgesehene elektronische Weitergabe haben die Datenschützer nun gestoppt.
An dem Rahmenvertrag, der das Verhältnis zwischen Hausärzteverband, Dienstleistern und den einzelnen Medizinern festlegt, seien die Ärzte überhaupt nicht beteiligt, erläuterte das Datenschutzzentrum. Sie würden gezwungen, auf ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des Verbandes zu installieren. Den Ärzten werde sogar vertraglich verboten, sich wesentliche Elemente der Software anzueignen.
So hätten die Mediziner faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System. "Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht", heißt es in der Mitteilung. Auch die Rechtsaufsicht in Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerium sieht in dem Vertrag Datenschutzverstöße und fordert Änderungen.
ANZEIGE
VISIT

Die Trillium GmbH ist seit 1995 in drei Geschäftsfeldern tätig: Beratung, Softwareentwicklung und Öffentlichkeitsarbeit. Ihre bekanntesten Produkte sind der Trillium-Report (www.trillium-report.de) und der DRG Watchdog (www.watchdog-online.de).










